Dienstag, 24. März 2009

John Anthony Hills Gerichtsverhandlung in Irland wegen dem Versenden einer DVD (7/7 Ripple Effects)

Der Ausgang des ersten ungewöhnlichen DVD Gerichtsfalls *

Wise Up Journal, 23.03.2009, By Gabriel O’Hara

[frei übersetzt von http://www.propagandaschock.blogspot.com]

Die britische Regierung würde über das Gericht Westminster Magistrates Court gerne John Anthony Hill in das Vereinigte Königreich von Großbritannien ausliefern lassen, welcher beschuldigt wird eine DVD (ohne Anschreiben) an ein Gericht versandt zu haben. Als Höchststrafe wird ihm mit lebenslanger Haft gedroht. Die DVD war an den Richter oder seinen Assistenten gerichtet. Ich denke die meisten Menschen würden darauf vertrauen, dass ein Gerichtsbeamter wissen würde, ob er aus rechtlicher Sicht so eine DVD weiterleiten kann oder nicht. Die DVD wurde dann auch nicht an den Richter weitergereicht. Die Art und Weise, wie die DVD versandt wurde, macht es unmöglich das Gerichtsverfahren zu verdrehen. John ist auch der Produzent und Sprecher dieser Dokumentation, welche hauptsächich Berichterstattungen von BBC, ITV und einigen anderen Medien, wie z. Bsp. der New York Times zeigt.

Der geringe verbleibende Teil von Johns Dokumentation, welcher nicht von den Massenmedien stammt ist seine politische Meinung. Das europäische Haftbefehlsgesetz legt fest, dass niemand wegen für seine politische Meinung ausgeliefert werden kann und es legt ferner fest, dass der Haftbefehl auch dann keine Gültigkeit erlangt, wenn irgendein von Johns irischen Verfassungsrechten verletzt wird. Im Gericht hörte ich zu keinem Zeitpunkt den genauen Begriff „politische Meinung“. Ich hörte hypothetische Argumente über den Begriff „Meinungsfreiheit“.

Sollte John in ein Gefängnis nach England ausgeliefert werden, könnte dass ein neuer Präzedenzfall sein und noch mehr der wenigen Freiheiten wegzunehmen, die wir noch haben. Wenn es zur Auslieferung kommt, warum sollte dies dann nicht auch auf E-Mails mit links zu Dokumentation oder neuen Artikeln Anwendung finden? Das ist es, was auf dem Spiel steht: auf europäischer Ebene ebenso auf lokaler Ebene, die Demontage der irischen Verfassung.

Der Staatsanwalt beschuldigte John eine DVD zum Gericht gesandt zu haben, weil er dachte die Beschuldigen seien unschuldig! Die Dokumentation geht um vier andere Männer und die drei Männer, die vor Gericht stehen und an dessen Gericht die DVD gesandt wurde, kommen überhaupt nicht in der Doku vor. Sagt nicht außerdem das Gesetz, dass jede Person solange unschuldig ist, bis die Schuld erwiesen ist? Soweit ich weiß, wurde diese Recht nun beiseite gewischt…zumindest jetzt auch für Nicht-Muslime, die nicht in Guantanamo oder ähnlichen von den USA und England angemieteten Anlagen überall in der Welt.

John wird beschuldigt gegen britisches bürgerliches Recht verstoßen zu haben, indem er versuchte das Recht zu verdrehen. Die rechtliche Definition für die Verdrehung des Rechts nach „common law“ ist: 1) das Erfinden oder Entfernen von Beweismitteln, 2) Einschüchterung eines Zeugen oder Geschworenen, 3) Bedrohung eines Zeugen oder Geschworenen“. Es wurden keine Beweise erfunden. Über 80 % des Films stammt aus öffentlichen Quellen der Massenmedien und der Rest ist Johns politische Meinung zu diesen Informationen. Sein Film wurde auch in der Öffentlichkeit, auf youtube, publiziert. Einschüchterung oder Bedrohung wird auf dem europäischen Haftbefehl natürlich nicht erwähnt, da kein Anschreiben versandt wurde und John eine friedfertige und andächtige Person ist.

Während einige wenige außerhalb des Gerichts Kopien der DVDs von John an jene verteilten, welche das Gericht „four courts“ betraten, sagte der Richter im Gericht, das was John getan hätte, wäre keine Straftat in Irland. Eine weitere Bedingung des europäischen Haftbefehls muss es sein, dass der Anklagepunkt einer ähnlichen Straftat in Irland entsprechen muss. Das wäre vergleichbar mit dem Versenden einer Zeitung ans Gericht oder dem Verteilen einer DVD an eine Person die das Gericht betritt, und gut und gerne ein Mitglied der Geschworenen sein könnte.

John versandte die öffentlich zugängliche Dokumentation in Irland und lebt bis zum jetzigen Zeitpunkt in Irland. Hieraus resultierend. Dadurch genießt er die Rechte der irischen Verfassung, was auch aus dem europäischen Haftbefehl hervorgeht. Der europäische Haftbefehl muss dies angeben, da es in Irland kein höheres Recht gibt als das des Landes und seiner Teile (außer es gibt einen nationalen Notstand oder wir wählen es ab hin zu einer Wirtschaftsunion).

Die Anwälte diskutierten über eine Stunde hin und her und das Ergebnis von John Anthony Hills Gerichtsanhörung letzten Donnerstag in „Dublin four courts“ war, dass der Richter am 2. April das Urteil bekanntgeben würde, nachdem er sich Johns DVD „7/7 Ripple Effects“ angesehen hätte.

Die folgenden Auszüge aus dem europäischen Haftbefehlsgesetz von 2003 zeigen, dass John nicht ausgeliefert werden kann, da dies seine verfassungsmäßigen Rechte verletzen würde. Er kann nicht wegen seiner politischen Meinung ausgeliefert werden oder für eine Straftat, welche in Irland keine Straftat ist.

European Arrest Warrant Act 2003, “37 (1) Eine Person darf unter diesem Gesetz nicht ausgeliefert werden, wenn – (c ) es hinreichenden Grund zu der Annahme gibt, dass - (i) der europäische Haftbefehl für eine Person ausgestellt wurde, um seine Verfolgung oder Bestrafung im Austellerland zu vereinfachen, welche mit ihrem oder seinem Geschlecht, Rasse, Religion, ethnischen Herkunft, Nationalität, Sprache, politischen Meinung oder sexuellen Orientierung in Zusammenhang steht.

37 (1) Eine Person soll unter diesem Gesetz nicht ausgeliefert werden –
(b) wenn seine Auslieferung eine Verletzung irgendeiner Regelung der Verfassung darstellen würde (außer die Straftat welcher in dem europäischen Haftbefehl gennant wird bezieht sich auf Paragraph 38 (1) (b).“

Johns Fall fällt jedoch nicht unter Paragraph 38 (1) (b), was bedeuten würde, dass seine Auslieferung die irische Verfassung verletzen würde. Sie können sich das selbst anschauen unter Section 38 (1) (b) here und die Rahmendiskussion, welche sich darauf bezieht.

Die irische Verfassung ist das höchste Recht in Irland, welches Anwendung findet.

Artikel 35.2: “Alle Richter müssen in der Ausführung ihrer juristischen Funktionen unabhängig sein und unterliegen nur dieser Verfassung und dem Gesetz.“

Meinungen können frei zum Ausdruck gebracht werden

Artikel 40.6.1.i: “Der Staat garantiert Freiheit im Hinblick auf die Ausübung der folgenden Rechte, welche der öffentlichen Ordnung und Moral unterliegen: Das Recht des Bürgers sich frei zu äußern, ihrer Überzeugungen und Meinungen.“

Die irische Verfassung wurde ursprünglich in Irish geschrieben und die folgenden Artikel zeigen, dass Iris die höchste offizielle Sprache ist:

Artikel 8.1 “Die irische Sprache ist die Nationalsprache und die oberste offizielle Sprache.”
Artikel 8.2. “Die englische Sprache wird als zweite offizielle Sprache betrachtet.“

Die Standardverfassung verwendet Abänderungen des irischen noch vor der Übersetzung ins englische, was klar zum Ausdruck gebracht wird: “der irische Text ist verändert worden um ihn mit dem modernen standardisiertem Irisch in Einklang zu bringen.“ Hier findet man was die buchstäbliche Übersetzung ins Englische vom irischen Original wirklich zu Artikel 40.6.1.i sagt: „Das Recht der Bürger ihre Gewissheiten und Meinungen ohne Behinderung kund zu tun.“ Das ist doch noch eindeutiger oder nicht?

Der folgende Artikel führt aus, dass Englisch für offizielle Geschäfte genutzt werden kann, aber er sagt nicht, dass Englisch das irische Original der Verfassung außer Kraft setzen kann.

Die wortwörtliche Übersetzung des irischen Artikels 8. 3 im Original: “Es kann aber eine Regelung dahingehend getroffen werden, dass eine der beiden Sprachen die alleinige Sprache für irgendwelche offiziellen Geschäfte oder Geschäft im gesamten Land oder in Teilen des Landes sein soll.“

Der folgende Artikel vom europäischen Haftbefehlsgesetz 2003 ist noch ein weiterer Punkt an welchem der europäische Haftbefehl, der durch die Briten ausgestellt wurde, scheitert: „5. – Zum Zwecke dieses Gesetzes – (a) eine Straftat unter dem Gesetz des Ausstellerlandes [England] steht in Einklang mit einer Straftat des Landes [Irland], wo die Tat oder Unterlassung – wenn diese im Land begangen wurde - auch eine Straftat nach dem Gesetz des Landes begründen würde, und (b) eine Straftat unter dem Gesetz des Landes steht im Einklang mit einem Gesetz nach dem Recht des Ausstellerlandes.“

Jeder intellektuelle Person wie John wird wahrscheinlich den folgenden Artikel der Verfassung mögen: Artikel 34.5.1. „Jede Person welche unter dieser Verfassung zu einem Richter ernannt wird soll die folgende Erklärung abgeben und sich dieser verschreiben: „In der Anwesenheit des allmächtigen Gottes verspreche ich aufrichtig und feierlich und erkläre, dass ich pflichtgemäß und ehrlich und nach bestem Wissen und Kraft das Amt als Oberster Richter (oder einer anderen Position) ohne Angst und Voreingenommenheit, Neigung oder üblen Willen in Richtung einer jeden Person durchführe und dass ich die Verfassung und die Gesetze ehren werde. Möge Gott mich leiten und mir Kraft geben“.



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